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Gerd Stodollick

KiTa-Gebühren: Endlich gerecht gestalten!

Schule und Studium sind grundsätzlich kostenlos. Warum gilt dies nicht für Kita, für die Kindertagespflege und die Offene Ganztagschule in den Grundschulen? Das frage ich mich und sicher auch viele Eltern. Jeder weiß, dass frühkindliche Bildung ein entscheidender Faktor für die Entwicklung von Kindern und für das zukünftige Leben ist. Die Anforderungen und Erwartungen an die frühkindliche Bildung sind erheblich und zurecht enorm gestiegen. Kita und Offene Ganztagsschulen sind Bildungseinrichtungen, deren Besuch kostenfrei sein muss. Die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben werden gerade in den ersten Lebensjahren geschaffen. Sie dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

Wie wichtig Bildung ist, habe ich erfahren. Meine Eltern (Mutter Hausfrau/Vater Schweißer auf einer Zeche in Dortmund) haben ihren drei Söhnen den Besuch einer weiterführenden Schule ermöglicht, obwohl dies damals nicht kostenfrei war. So mussten z.B. die Fahrkosten zur Schule und auch Bücher noch vollständig von den Eltern bezahlt werden. Dies fiel meinen Eltern nicht leicht, zumal Ende der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts die Krise im Steinkohlenbergbau zu unbezahlten Freischichten führte. Aus dieser Erfahrung heraus ist es mir besonders wichtig, dass in unserem reichen Land Bildung von der Kita bis zum Studium kostenfrei sein muss. 

Großer Flickenteppich in NRW

Wenn man sich die Höhe der Elternbeiträge in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen ansieht, stellt man fest, dass es einen gewaltigen Flickenteppich gibt. Es gibt reiche Kommunen, in denen keine Elternbeiträge bezahlt werden müssen. Es gibt andere Städte und Gemeinden, in denen Eltern erheblich mit Beiträgen belastet werden. Ob und wann ich Elternbeiträge bezahlen muss, hängt nicht von meinem Einkommen sondern vom Wohnort ab. Das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu schaffen, wird in diesem Bereich weit verfehlt. Die Landesregierung hätte hier einiges mehr tun können, als „nur“ das zweitletzte Kindergartenjahr beitragsfrei zu gestalten. Durch das von der Bundesfamilienministerin durchgesetzte Gute-Kita-Gesetz fließen nämlich 1,2 Milliarden Euro nach Nordrhein-Westfalen. Wir brauchen eine einheitliche Elternbeitragstabelle in allen Kommunen. 

Arnsberg? Ganz schön teures Pflaster! 

2016 hat der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen die Höhe der Elternbeiträge in den größeren Städten des Landes untersucht. Die Überschrift der Untersuchung lautete: Arnsberg bittet ungebührlich zur Kasse. Ich habe mir diese Untersuchung angesehen und auch die Antwort der Landesregierung auf eine dementsprechende Große Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. Gerade im Bereich der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern fällt auf, dass Arnsberg deutlich mehr Beiträge von den Eltern fordert als andere Städte und Gemeinden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Eltern für ihr Kind eine 35- oder sogar 45-Stunden Betreuung wählen. Auffallend ist auch, dass Arnsberg fast immer höher mit den Beiträgen liegt als der Hochsauerlandkreis oder die benachbarte Stadt Sundern. Die SPD-Ratsfraktion hat in mehreren Anträgen schon vor aber auch nach der Untersuchung des Bundes der Steuerzahler auf eine Absenkung der Elternbeiträge gedrungen, ist aber zumindest vor der Bürgermeisterwahl mit ihren Anliegen an der Mehrheit und dem damaligen Bürgermeister gescheitert. 

Was haben wir bisher gemacht? 

Seit 2014 stellt die SPD im Rat der Stadt kontinuierlich Anträge auf Reduzierung der Elternbeiträge. Zunächst hat der Rat vom Grundsatz her auf unseren Antrag hin beschlossen, dass finanzielle Gestaltungsspielräume auch für die Senkung der Elternbeiträge genutzt werden. Es ist uns auch in einem ersten Schritt gelungen, dass die Freigrenze für die Elternbeiträge von 12.271 Euro auf 20.000 Euro (bis auf die Betreuung unter 3-jähriger Kinder mit 45-Stunden-Betreuung) wird. Der nächste Erfolg war, dass auch die Eltern mit einem Kind unter 3-Jahren bei einer Betreuung von 45 Stunden erst ab 20.000 Euro Einkommen Beiträge bezahlen müssen (dies geschah aber erst, als Ralf Paul Bittner Bürgermeister war). Ein weiterer Erfolg ist uns mit unserm Antrag von 2019 gelungen. Ab dem 1. Januar 2020 brauchen Eltern, die unter 25.000 Euro Einkommen haben, keine Beiträge mehr zahlen. 

Sie wollen Geld zurück? Tipp 1: 

Sie können die gezahlten Elternbeiträge zu zwei Drittel bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro im Jahr als Sonderausgaben bei ihrer Einkommenssteuererklärung bzw. ihrem Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen (dies geht aber nur, wenn Sie Einkommens- bzw. Lohnsteuer gezahlt haben) 

Unterstützung bekommen! Tipp 2: 

Durch das von unserer Bundesfamilienministerin Franziska Giffey durchgesetzte Gute-Kita-Gesetz brauchen Eltern, die folgende Leistungen erhalten, keine Beiträge mehr in der Kindertagespflege bzw. in Kindertageseinrichtungen zahlen: 

Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Leistungen nach dem SGB XII bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 

Wenn Sie eine dieser Leistungen erhalten, empfehle ich Ihnen, dies der Stadt Arnsberg mitzuteilen und zu beantragen, dass Sie von der Beitragsbezahlung befreit werden. 

Die Bundesfamilienministerin hat mit ihrem Gesetz auch darauf reagiert, dass Alleinerziehende und Familien insbesondere mit mehreren Kindern stärker von Armut betroffen oder bedroht sind als andere Bevölkerungsgruppen 

Wir sind noch nicht fertig: Was wir erreichen wollen!

Kitas und Offene Ganztagsschulen sind Bildungseinrichtungen, deren Besuch kostenfrei sein muss. Es darf nicht sein, dass Familien mit einem geringen Einkommen sich für oder gegen eine Betreuung und Förderung ihrer Kinder entscheiden müssen. Hohe Elternbeiträge dürfen keine Zugangsbarriere zu frühkindlicher Bildung sein. Deshalb werden wir uns mit dem Ziel der Abschaffung der Elternbeiträge weiter für eine schrittweise Reduzierung der Elternbeiträge einsetzen. Gemeinsam mit unserem Bürgermeister wollen wir eine Überprüfung der zu hohen Beiträge für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Darüber hinaus muss bei weiteren Schritten der Beitragsreduzierung insbesondere das Existenzminimum und die Anzahl der Kinder berücksichtigt werden. Solange wegen fehlender Finanzkraft der Stadt keine vollständige Abschaffung der Beiträge möglich ist, müssen diese ausgewogen und sozial gestaffelt sein und dürfen insbesondere nicht dazu führen, dass Familien oder Alleinerziehende zu stark belastet werden. Dies gilt insbesondere für die, die aufgrund ihres Einkommens keine Lohn- oder Einkommenssteuer zahlen müssen. 

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