Picture of Gerd Stodollick
Gerd Stodollick

Wohngeld sichert Existenzen – Warum wir mehr Stellen für die Bearbeitung von Wohngeld brauchen

Zum 1. Januar 2023 wurde das Wohngeld von der Ampelregierung reformiert. Deutlich mehr Menschen als zuvor können nunmehr Wohngeld beantragen und erhalten. Dies ist eine wichtige Erleichterung für Menschen mit wenig Einkommen in Zeiten rasant steigender Preise. Experten rechnen mit einer mindestens Verdreifachung der Antragsberechtigten. Aber die Reform bedeutet auch, dass auf die Wohngeldstellen der Stadt deutlich mehr Arbeit zukommt. Wenn wir nicht wollen, dass die Menschen viele Wochen auf die Genehmigung ihres Antrages warten müssen, braucht es dort mehr Personal. Leider hat das Land versäumt, diesen zusätzlichen Kostenaufwand bei den Kommunen bei den Zuweisungen an die Kommunen zu berücksichtigen.

Warum wir mehr Personal zur Bearbeitung brauchen

Eine Maßnahme der Stadt Arnsberg ist es, die MitarbeiterInnen der Stadtbüros in Hüsten und Oeventrop für die Bearbeitung der Anträge einzusetzen. Auch wenn dies für viele Kunden längere Wege bedeutet, ist das eine sinnvolle Maßnahme. Aber die freiwerdenden MitarbeiterInnen reichen bei weitem nicht aus, den Bedarf zu decken.  Deshalb hat die Verwaltung vorgeschlagen im Bereich der Wohngeldbearbeitung zusätzlich 2,5 Stellen einzurichten. Bisher arbeiten in diesem Bereich in der Verwaltung Menschen auf 3,4 Arbeitsplätzen. Die SPD trägt den Vorschlag mit, damit die Anträge zügig bearbeitet werden können. In der Diskussion sowohl im Sozialausschuss als auch im Rat wurde deutlich, dass die schwarz-grüne Mehrheit Bedenken gegen die Ausweisung der neuen Stellen hat. Zum einen ging es um die Anzahl der Stellen, zum anderen um die Möglichkeiten der Digitalisierung und um die Frage, ob diese zusätzlichen Stellen nicht befristet eingerichtet werden können.

Befristete Stellen reichen nicht

In der Diskussion haben wir deutlich gemacht, dass es sich um bei der Wohngeldbearbeitung um eine Daueraufgabe handelt. Zum anderen bleibt festzustellen, dass selbst wenn es Softwareprogramme für die Wohngeldbearbeitung geben sollte (ein Programm des Landes nur für die Auszahlung nicht aber die Bearbeitung des Wohngeldes ist für das 2. Quartal 2023 angekündigt) eine Bearbeitung weiterhin durch Menschen erfolgen muss. Befristungen der Arbeitsverträge scheiden allein deshalb aus, weil die Bearbeitung von Wohngeldanträgen eine Daueraufgabe ist. Im Übrigen ist es mit Blick auf den Fachkräftemangel unwahrscheinlich, dass sich auf befristete Stellen qualifizierte Menschen bewerben.

Zeitnahe Überprüfung der Stellenausstattung nötig

Wir befürchten, dass die zusätzlich ausgewiesenen Stellen nicht ausreichen, um die Anträge möglichst zeitnah bearbeiten zu können. Auf unseren Vorschlag hin wurde beschlossen, im Juni 2023 zu berichten, ob die Stellenausstattung ausreicht. Wir wollen sicherstellen, dass die Anspruchsberechtigten gerade in der jetzigen Zeit mit erheblichen Steigerungen bei den Energie- und Lebensmittelkosten möglichst schnell das ihnen zustehende Wohngeld erhalten. Verwunderlich ist das Verhalten von CDU und Bündnis 90/Die Grünen auch, wenn man bedenkt, dass sie keine Bedenken gegen die Einrichtung einer Stelle für einen Beigeordneten haben. Diese Stelle erfordert Finanzmittel in Höhe von 155.000 Euro (die 2,5 Stellen im Wohngeldbereich kosten 164.000 Euro).

Was machen andere Städte?

In anderen Städten wird die Zahl der Stellen für die Wohngeldbearbeitung deutlichen gesteigert. Die Stadt Soest beispielsweise mit ihren ca. 47.000 Einwohnern erhöht die Anzahl der Stellen um 3 Stellen (Arnsberg hat ca. 75.000 Einwohner). Auch die einwohnermäßig 5x so große Stadt Bochum erhöht ihre Stellen um 22. Hieran wird deutlich, dass andere Städte mehr in die Wohngeldbearbeitung investieren.

Weitere Informationen zum Wohngeldplus

Die meisten Fragen zur Wohngeldreform werden auf der Homepage der Stadt Arnsberg unter www.arnsberg.de/wohngeldplus beantwortet. Auch ist eine direkte Online-Beantragung des Wohngeldes möglich. Für viele neu: Wohngeld kann auch in selbst genutzten eigene Immobilien (Haus, Wohnung) gewährt werden. Antragstellerinnen und Antragsteller sollten zudem beachten, dass Wohngeld erst ab dem Monat bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt wird, in dem der Antrag gestellt wurde. Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Empfänger von Bürgergeld. Rentnerinnen und Rentner sind jedoch grundsätzlich wohngeldberechtigt.

Facebook
Twitter
LinkedIn

Mehr zum Thema

Scroll to Top